Die Bundesregierung hat weitreichende Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie für alle Immobilienbesitzer bringt diese Reform grundlegende Änderungen mit sich. Das übergeordnete Ziel ist es, Sanierungen im Gebäudebereich gezielter anzureizen, um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken, das Klima zu schützen und gleichzeitig die Konjunktur zu stärken.
Gleichzeitig leistet die Reform einen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte: Durch die Neuausrichtung werden im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Jahren 2027 bis 2030 insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro eingespart. Dennoch bleibt das Fördersystem in seinen Grundfesten stabil, wird jedoch sozialer gestaffelt, effizienter organisiert und stärker fokussiert.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, welche Änderungen auf Sie zukommen, wie Sie von den neuen Boni profitieren können und welche Übergangsregelungen für Ihr Sanierungsvorhaben gelten.
Die Grundstruktur bleibt: Wer für was zuständig ist
Trotz der Neuerungen bleibt die bewährte Grundstruktur der BEG erhalten, sodass für Antragstellende weiterhin verlässliche Ansprechpartner bereitstehen. Die Zuständigkeiten zwischen den beiden zentralen Förderinstitutionen bleiben wie folgt aufgeteilt:
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Sie bleibt unverändert zuständig für die gesamte Heizungsförderung.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Es übernimmt weiterhin die Förderung aller sonstigen Effizienzmaßnahmen, wie beispielsweise Arbeiten an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder Optimierungen.
Auch an den grundlegenden Förderarten ändert sich nichts: Für den Teilbereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM), welcher sowohl Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahmen umfasst, erhalten private Eigentümer weiterhin eine anteilige Zuschussförderung. Bei systemischen Sanierungen – also wenn ein Gebäude komplett auf ein Effizienzhaus-Niveau angehoben wird – erfolgt die Unterstützung für Wohn- und Nichtwohngebäude primär über eine Kreditfinanzierung. Kommunen können hierfür zusätzlich eine anteilige Zuschussförderung in Anspruch nehmen.
Wichtig für die Finanzierungsplanung: Der beliebte Ergänzungskredit bleibt als finanzieller Baustein weiterhin bestehen. Zudem sind auch zukünftig alle bislang geförderten Heizungssysteme weiterhin förderfähig, und die Bedingungen für die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen bleiben komplett unverändert.
1. Mehr soziale Gerechtigkeit: Die einkommensabhängige Förderung
Eine der zentralen Säulen der Reform ist die soziale Differenzierung. Während die generelle Grundförderung beim Heizungstausch für alle Antragstellenden erhalten bleibt, wird die finanzielle Situation der Eigentümer künftig deutlich stärker berücksichtigt. Statt des bisherigen pauschalen Einkommensbonus von 30 % führt die Bundesregierung eine dreistufige, einkommensabhängige Staffelung ein, um Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen gezielter zu entlasten.
Die neuen Einkommensstaffeln im Überblick
Die Höhe des zusätzlichen Bonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen des Antragstellers:
Bis 30.000 Euro Einkommen: Haushalte in dieser Kategorie erhalten zukünftig einen deutlichen Zuschlag von 40 %. Zudem wird für diese Einkommensgruppe der maximal mögliche Gesamtfördersatz auf 80 % angehoben.
Bis 40.000 Euro Einkommen: In dieser Stufe bleibt der Einkommensbonus wie bisher bei 30 % stabil.
Bis 50.000 Euro Einkommen: Für mittlere Einkommen bis zu dieser Grenze wird ein neuer Bonus von 10 % eingeführt.
Neuheit: Der Familienzuschlag
Um Familien mit Kindern bei der Wärmewende besonders unter die Arme zu greifen, wird erstmals ein spezieller Familienzuschlag im Fördersystem verankert. Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, wird das für die Förderung relevante, zu versteuernde Einkommen der Familie rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert. Durch diese fiktive Absenkung des Haushaltseinkommens können viele Familien in eine höhere Bonusstufe rutschen und somit von einer deutlich attraktiveren Förderung profitieren.
2. Effizienz im Fokus: Degression und der neue Wertschöpfungs-Bonus
Unter dem Leitgedanken „Effizienter“ wird die Förderung gestrafft, vereinfacht und degressiv ausgestaltet. Das bedeutet, dass die Förderintensitäten insbesondere in der Heizungsförderung schrittweise abgesenkt werden. Damit will die Politik eine nachhaltig kostendämpfende Wirkung auf dem Markt erzielen. Durch eine bewusste zeitliche Streckung der Maßnahmen soll dem Markt und den Fachbetrieben ausreichend Zeit gegeben werden, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Der Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen
Eine fundamentale Neuerung betrifft den Einbau von Wärmepumpen. Ab dem 1. Quartal 2027 wird ein sogenannter Wertschöpfungs-Bonus von 15 % eingeführt. Diesen Bonus erhalten Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Europäischen Union (EU) oder assoziierten Märkten haben.
Mit diesem Instrument sollen gezielt heimische Hersteller unterstützt werden, die in Deutschland und Europa produzieren. Das politische Ziel dahinter ist es, die Wertschöpfung, die Beschäftigung sowie die technologische Souveränität in Europa langfristig zu sichern und zu stärken.
Wegfall etablierter Boni
Im Zuge der Vereinfachung und Marktbeobachtung fallen jedoch auch bisherige Förderkomponenten weg, da die entsprechenden Technologien mittlerweile als Standard am Markt etabliert sind. Dazu gehören:
Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.
Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen.
3. Fokussierung auf die Schwachstellen: Der WPB-Bonus wird ausgeweitet
Die Reform richtet den Fokus der BEG verstärkt auf Gebäude, die energetisch in einem besonders schlechten Zustand sind. Diese Gebäude verursachen den höchsten CO₂-Ausstoß und bieten das größte Einparpotenzial.
WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen: Der bewährte Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) wird nun auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt. Wer also die Fassade, das Dach oder die Fenster eines energetisch sehr ineffizienten Gebäudes saniert, erhält künftig eine extra Unterstützung.
Serielle Sanierung: Zudem wird der Bonus für serielle Sanierungen – also das Sanieren mit vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen – im Rahmen des KfW-Kreditangebotes ausgeweitet. Dieser wird zudem besser und flexibler mit dem WPB-Bonus verknüpft.
Durch diese gezielten Adjustierungen bleibt die bestehende Förderkulisse umfassend und verlässlich, bietet aber gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für Bürger, Kommunen und die gesamte Handwerksbranche.
Wichtige Fristen und Vertrauensschutz: Was gilt für Ihr Projekt?
Für alle Eigentümer, die sich aktuell in der Planungsphase befinden, ist der zeitliche Ablauf der Umstellung von entscheidender Bedeutung. Anträge zu den neuen Konditionen können offiziell ab dem 21. Juli 2027 gestellt werden. Für bereits laufende oder geplante Vorhaben hat die Bundesregierung klare Übergangsregelungen und Vertrauensschutzregeln definiert:
Laufende und bereits beantragte Vorhaben
Bereits zugesagte Anträge: Wenn Ihr Antrag vor der Umstellung bereits bewilligt wurde, sind Sie von den Änderungen nicht betroffen. Die Förderung ist für Sie verbindlich reserviert und wird nach der Umsetzung der Maßnahme exakt nach den alten Förderbedingungen ausgezahlt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Eingereichte, aber noch nicht entschiedene Anträge: Anträge, die vor dem Stichtag eingereicht wurden, werden nach den alten Förderbedingungen geprüft und bei Erfüllung der Vorgaben auch so zugesagt.
Die Umstellungsphase und der Vertrauensschutz
Während der direkten Umstellungsphase tritt eine technische Pause ein: Es können vorübergehend keine neuen „Bestätigungen zum Antrag“ (gBzA) bei der KfW oder „Technische Projektbeschreibungen“ (TPB) beim BAFA durch Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer erstellt werden.
Für Eigentümer, die sich jedoch bereits mitten in der Vorbereitung befinden, gibt es einen umfassenden Vertrauensschutz:
Wer vor Beginn der Umstellungsphase bereits eine gültige (g)BzA oder eine TPB von seinem Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieb erhalten, aber den eigentlichen Förderantrag noch nicht abgeschickt hat, ist geschützt. Mit diesen bereits vorliegenden Dokumenten können Anträge auch während der laufenden Umstellungsphase weiterhin zu den bisherigen Konditionen beim BAFA und bei der KfW eingereicht werden.
Ergebnis
Die Reform der Gebäudeförderung fordert von Eigentümern eine genaue Kalkulation. Während einige Standard-Boni wegfallen und die Förderintensitäten insgesamt degressiv sinken, profitieren insbesondere Familien sowie Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen von den neuen, stark gestaffelten Boni und dem Familienzuschlag. Wer eine Wärmepumpe aus europäischer Produktion wählt oder ein energetisch stark sanierungsbedürftiges Gebäude besitzt, kann über den Wertschöpfungs- bzw. den ausgeweiteten WPB-Bonus erhebliche Zusatzförderungen aktivieren.




