Die Energiewende ist in vollem Gange – und der Gebäudesektor spielt eine Schlüsselrolle. Wer heute sein Haus modernisieren oder sanieren möchte, steht oft vor der Herausforderung, die richtigen Entscheidungen zu treffen – technisch wie finanziell. Zum Glück gibt es attraktive staatliche Förderungen, allen voran das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), das von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verwaltet wird.
In diesem umfassenden Blogartikel zeigen wir Ihnen, was das BEG EM genau ist, wie Sie von der BAFA-Förderung profitieren können, welche Maßnahmen gefördert werden, wie hoch die Zuschüsse sind und wie der Antragsprozess funktioniert. Wir werfen zudem einen Blick auf aktuelle Änderungen und geben praktische Tipps zur Antragstellung.
Was ist das BEG EM?
Das BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) ist Teil des umfassenden Förderprogramms „BEG“, das 2021 im Zuge der nationalen Klimaschutzstrategie ins Leben gerufen wurde. Es löste mehrere frühere Programme wie das Marktanreizprogramm (MAP), die Heizungsoptimierung (HZO) und Teile der KfW-Förderung ab.
Ziel des BEG EM
Das BEG EM zielt darauf ab, durch einzelne energetische Modernisierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden die Energieeffizienz zu verbessern und CO₂-Emissionen zu senken. Es richtet sich sowohl an private Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften als auch an Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Was wird über das BEG EM gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder zum Umstieg auf erneuerbare Energien im Bestandsbau. Neubauten sind hier ausgenommen (dafür gibt es das BEG WG/BEG NWG).
Die wichtigsten geförderten Maßnahmen sind:
1. Heizungsoptimierung
- Hydraulischer Abgleich
- Austausch ineffizienter Pumpen
- Einbau intelligenter Regelungstechnik
2. Erneuerbare Energien (Heizungstausch)
- Wärmepumpen
- Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizungen)
- Solarthermieanlagen
- Anschluss an ein Wärmenetz
3. Gebäudehülle
- Wärmedämmung von Wänden, Dach, Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
4. Anlagentechnik (außer Heizung)
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
5. Fachplanung und Baubegleitung
- durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten
Wichtig: Für bestimmte Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) zwingend notwendig.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Die BEG EM Förderung der BAFA steht einer Vielzahl von Antragstellern offen:
- Privatpersonen (Eigentümer oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers)
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberufler und Unternehmen
- Kommunale und gemeinnützige Einrichtungen
- Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Maßnahme. Hier ein Überblick:
Förderquoten (Stand: 2024)
Maßnahme Basisförderung Max. Bonusförderung
Wärmepumpe 30 % bis zu 70 %
Biomasseheizung 20 % bis zu 50 %
Solarthermie 25 % bis zu 50 %
Heizungsoptimierung 15 % –
Dämmmaßnahmen 15 % –
Fenster, Türen 15 % –
Fachplanung & Baubegleitung 50 % der Kosten –
Tipp: Durch Kombinationsmöglichkeiten wie den Klimageschwindigkeitsbonus, den Emissionsminderungszuschlag oder den Austausch-Bonus für Öl-Heizungen lassen sich deutlich höhere Fördersätze erreichen.
Neuerungen seit 2024
Die Bundesregierung hat die Förderung im Rahmen des BEG EM in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Seit 2024 gilt:
- Der Heizungstausch ist noch stärker gefördert, insbesondere wenn auf erneuerbare Energien umgestellt wird.
- Sozialstaffelung: Haushalte mit geringem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 %.
- Maximale Förderquote bei Heizungstausch: 70 %
- Maximal förderfähige Investitionssumme pro Maßnahme: 30.000 € pro Wohneinheit (bei Heizungstausch)
Achtung: Für die Kombination von BEG EM mit anderen Programmen (z. B. KfW-Kredit) gelten strenge Regeln zur Kumulierbarkeit. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Der Weg zur Förderung – Schritt für Schritt erklärt
1. Energieberatung einholen (optional, aber empfohlen)
Gerade bei größeren Vorhaben lohnt es sich, frühzeitig einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen. Dieser prüft, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind, erstellt einen Sanierungsfahrplan und begleitet das Vorhaben fachlich.
Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gibt es einen extra Zuschuss von bis zu 1.300 € durch die BAFA.
2. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Ganz wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung von Liefer- oder Handwerksleistungen gestellt werden. Ausnahme: Planungsleistungen dürfen bereits erfolgen.
Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal.
3. Bewilligung abwarten
Erst wenn der Antrag bewilligt wurde, dürfen die Arbeiten beginnen. Die Bearbeitung kann je nach Maßnahme und Auslastung einige Wochen dauern.
4. Umsetzung der Maßnahme
Beauftragen Sie qualifizierte Fachfirmen, achten Sie auf förderfähige Produkte (z. B. gelistete Wärmepumpen) und dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig.
5. Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie Rechnungen, Nachweise und ggf. Fachunterlagen ein. Nach Prüfung zahlt die BAFA den Zuschuss aus.
Häufige Fehler bei der Antragstellung – und wie Sie sie vermeiden
❌ Maßnahmen vor Antrag begonnen
➡️ Nur Planungsleistungen sind vor Antrag zulässig. Sonst droht Ablehnung.
❌ Unvollständige Unterlagen
➡️ Alle Nachweise und Rechnungen müssen korrekt und vollständig eingereicht werden.
❌ Nicht förderfähige Produkte verwendet
➡️ Verwenden Sie ausschließlich Produkte, die in der BAFA-Produktliste geführt sind (z. B. bei Wärmepumpen).
❌ Kein Energieeffizienz-Experte eingebunden (obwohl erforderlich)
➡️ Bei vielen Maßnahmen (v. a. Gebäudehülle) ist ein EEE Pflicht.
Praktische Tipps zur erfolgreichen Förderung
Frühzeitig planen
Je früher Sie sich mit dem Thema Förderung befassen, desto besser lassen sich Maßnahmen und Zuschüsse abstimmen.
Professionelle Beratung nutzen
Energieberater kennen alle Tücken des Systems und holen das Maximum an Förderung heraus.
Förderkombinationen prüfen
Oft lohnt sich eine Kombination mit KfW-Krediten (z. B. für ergänzende Sanierungen oder Neubauten).
Zeitliche Fristen beachten
Nach Bewilligung haben Sie i. d. R. 24 Monate Zeit zur Umsetzung. Eine Verlängerung ist möglich, aber muss rechtzeitig beantragt werden.
Digital beantragen – Papier vermeiden
Nutzen Sie das BAFA-Onlineportal für eine zügige und transparente Antragstellung.
Fazit: BEG EM – Ihr Schlüssel zur energetischen Sanierung
Die BEG EM-Förderung durch die BAFA ist ein entscheidendes Instrument, um die Energiewende im Gebäudebestand voranzutreiben – und gleichzeitig private Investitionen abzufedern. Ob Dämmung, neue Fenster oder Heizungstausch: Wer clever plant und die Vorgaben kennt, kann mehrere Tausend Euro an Zuschüssen erhalten.
Zugleich trägt jede Sanierung dazu bei, Energie zu sparen, den CO₂-Ausstoß zu senken und den Wert der Immobilie langfristig zu steigern. Es lohnt sich also doppelt – für Sie und für das Klima.